Abnahmen/ Inbetriebnahmen

Mitwirken bei behördlichen Abnahmen

Zur Inbetriebnahme eines Gebäudes werden die erforderlichen behördlichen Prüfungen und Abnahmen zur Sicherstellung der brandschutztechnischen Überwachung begleitet. Mögliche Fragen zu Veränderungen oder Ausführungen werden in diesen Begehungen unmittelbar beantwortet und mögliche Nachforderungen oder Hinweise in Protokollen dokumentiert.

Konformitätserklärungen zur Inbetriebnahme

Die Konformitätserklärung bestätigt die ordnungsgemäße Ausführung der brandschutztechnischen Leistungen für bauliche Anlagen. Für die Inbetriebnahme wird die Gebäudedokumentation für brandschutztechnisch relevante Gewerke geprüft.

Überprüfung der Sachverständigenabnahmen

Die Sachverständigenabnahmen der einzelnen Gewerke und sicherheitstechnischen Anlagen dienen als Grundlage für die Inbetriebnahme von baulichen Anlagen. Im Zuge der Konformitätserklärung werden die Gewerke auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit geprüft.

Erstellen der Brandschutzakte

In einer Brandschutzakte werden alle brandschutztechnisch relevanten Dokumente von der Baugenehmigung, über Sachverständigenprüfprotokolle bis hin zum Abnahmeprotokoll der Genehmigungsbehörden dokumentiert und dem Bauherren/Betreiber ausgehändigt.